Die Haltung von Haushunden ist in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich und der Schweiz steuerpflichtig (im Gegensatz zu der von Katzen). Die Hundesteuer wird in Deutschland von der Gemeinde, in Österreich von den Bundesländern in unterschiedlicher Höhe erhoben und teils durch eine Steuerplakette (Hundemarke) nachgewiesen. Manche Gemeinden beziehungsweise Bundesländer fordern, dass die Plakette gut sichtbar am Hund zu befestigen ist.